Heizung im Denkmal

Förderprogramme für Denkmalgeschützte Wohngebäude in München

Die wichtigste Entscheidung: Zuschuss oder Steuer-Vorteil?

Für dieselben Kosten (z.B. die neue Heizung) können Sie nicht gleichzeitig direkte Zuschüsse (BEG) und die Denkmal-Abschreibung (AfA) nutzen. Sie müssen sich für einen Weg entscheiden. Diese Entscheidung ist der wichtigste strategische Schritt.

Weg 1: Direkter Zuschuss (BEG)

Sie erhalten einen hohen, einmaligen Zuschuss vom Bund, der die Investitionskosten sofort senkt. Dies ist oft der schnellste Weg, die Liquidität zu schonen.

  • Pro: Schnelle Reduzierung der Kosten.
  • Pro: Kombinierbar mit städt. Förderung (FKG).
  • Contra: Maximale förderfähige Kosten begrenzt
  • Energieberater notwendig

 

Hinweis: Bei geförderten Maßnahmen sind hinsichtlich Ausführung Nachweise zu führen die bei der steuerlichen Abschreibung nicht erforderlich sind.

 

Weg 2: Steuerliche Abschreibung (AfA)

Sie verzichten auf den Zuschuss und setzen Sanierungskosten über 12 Jahre von der Steuer ab (bei Vermietung, § 7i EStG).

  • Pro: Über die Laufzeit oft der höhere finanzielle Vorteil.
  • Pro: Gilt für alle denkmalgerechten Sanierungskosten.
  • Contra: Kein sofortiger Zuschuss, Effekt streckt sich über Jahre.
  • Steuerspezialist notwendig.

 

Hinweis: Eine Beratung durch einen Steuerspezialisten ist hier dringend notwendig. 

Tiefeneinblick: Bundesförderung (BEG EM)

Entscheiden Sie sich für den Zuschuss, ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Ihr Hauptprogramm. Sie setzt sich aus mehreren Boni zusammen, die bis zu 70% der Kosten decken können.

 

So setzt sich der Zuschuss zusammen:

  • 30% Grundförderung für den Tausch auf eine erneuerbare Heizung.
  • 20% Klima-Bonus (bis 2028) für den Tausch einer alten fossilen Heizung.
  • 30% Einkommens-Bonus (für selbstnutzende Eigentümer mit HHE < 40.000€).
  • 5% Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen.
  • 70% Maximale Deckelung des Gesamtzuschusses.

Tiefeneinblick: Denkmal-AfA

Die Abschreibung nach § 7i EStG ist das „klassische“ Denkmal-Werkzeug. Sie ist besonders attraktiv, wenn Sie eine umfassende, denkmalgerechte Sanierung planen, die weit über die Heizung hinausgeht.

100%
der Sanierungskosten
12
Jahre lang absetzbar (bei Vermietung)

Voraussetzung: Die Maßnahme muss *vorher* mit dem Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) abgestimmt und von diesem als „erhaltungswürdig“ bescheinigt werden.

Lokale Boni (München & Bayern)

Unabhängig von Ihrer Hauptentscheidung (BEG vs. AfA) gibt es lokale Töpfe, die Sie prüfen sollten.

1. Stadt München (FKG)

Das aktuelle Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) bietet für Luftwärmepumpen einen zusätzlichen Bonus an, wenn eine Kopplung mit der BEG-EM erfolgt und ein geeigneter iSFP vorliegt:

15% Zuschuss (Kopplung mit BEG EM + iSFP erforderlich)

Wichtiger Hinweis: Bei dieser FKG-Kopplung kann der Geschwindigkeitsbonus der BEG EM **nicht** in Anspruch genommen werden. Hier muss abgewogen werden, welche Option finanziell besser ist.

2. Land Bayern (BLfD)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) fördert primär den Erhalt der denkmalwerten Substanz. Eine Heizung wird nur dann mitfinanziert, wenn sie Teil einer umfassenden Erhaltungsmaßnahme ist.

Ihr Weg zur Förderung: Schritt für Schritt

Egal welchen Weg Sie wählen: Die Reihenfolge ist entscheidend. Beginnen Sie niemals mit den Bauarbeiten, bevor die Finanzierung genehmigt ist!

1

Energieberater finden

Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE), idealerweise mit Denkmal-Erfahrung. Er ist für BEG-Anträge Pflicht.

 
2

Abstimmung Denkmal-Behörde

Sprechen Sie *vor* jeder Planung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (München) und dem BLfD. Klären Sie die Machbarkeit und die Anforderungen für die AfA-Bescheinigung.

 
3

Strategie-Entscheidung

Lassen Sie vom Energie- und Steuerberater berechnen: Lohnt sich der schnelle BEG-Zuschuss oder die langfristige Denkmal-AfA mehr? Beachten Sie die FKG-Geschwindigkeitsbonus-Regel.

 
4

Anträge stellen

Stellen Sie ALLE Anträge (BEG, FKG) oder holen Sie die Zusage für die AfA-Bescheinigung ein. Denken Sie daran: Bei FKG+BEG-Kopplung kein Geschwindigkeitsbonus.

 

Umsetzung & Freigabe

ERST NACH Erhalt der Förderzusagen: Aufträge vergeben und mit der Sanierung beginnen.

Dies ist eine illustrative Zusammenfassung und ersetzt keine Fachberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand der Recherche: Nov 2024 (basierend auf BEG-Reform und FKG). Wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft an einen zertifizierten Energieberater und Steuerberater.